Sehr geehrter Herr Reddig, wie beabsichtigen Sie - bei Ihren Vorstellungen zur Umwandlung der Beamtenversorgung - zukünftig die Maßstäbe des Alimentationsprinzips einhalten?
Sehr geehrter Herr Reddig,
Sie haben mehrfach geäußert, Sie streben eine schrittweise Angleichung der Berechnungsgrundlagen der Beamtenpension mit der gesetzlichen Rente an.
Glücklicherweise scheinen Sie wenigstens Vertrauensgesichtspunkte zu berücksichtigen, indem bestehende Beamtenverhältnisse nach den aktuellen Berechnungsgrundlagen berechnet weiterhin berechnet werden sollen.
Jedoch verstehe ich das angedachte System auch für Neubeamte nicht. Besoldung und Pension bilden ein Gesamtpaket. Marktunterdurchschnittliche Bezahlung wird durch eine verhältnismäßig hohe Altersabsicherung ausgeglichen.
Wird nun die Pension zukünftig mehr als nur unerheblich gesenkt, wird die Notwendigkeit der Eigenvorsorge für Beamte höher. Dementsprechend muss m.E. dieser Bedarf in der Besoldung berücksichtigt werden. Andernfalls scheint mir das Alimentationsprinzip nicht gewahrt. Beabsichtigen Sie Art. 33 GG grundlegend zu ändern? Wie soll die Beamtenlaufbahn dann attraktiv bleiben ohne mehr Besoldung?
Lieber Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Alterssicherungskommission sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Berufsbeamtentum bekannt. Sie schlägt daher Folgendes vor: die wirkungsgleiche Übertragung von Rentenreformen auf die Beamtenversorgung, eine Beschränkung der Verbeamtung auf hoheitliche Kernaufgaben, verbindliche Pensionsrücklagen sowie – sowie im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen – längere Wartezeiten für eine Versorgung nach dem letzten Amt.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Reddig

