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Antwort 12.03.2026 von Pascal Reddig CDU

Zeiten der Kindererziehung werden rentenrechtlich angerechnet und können den späteren Rentenanspruch erhöhen. Auch bei der Pflege von Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragszeiten entstehen, etwa wenn die Pflegekasse Rentenbeiträge für die pflegende Person zahlt.

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Antwort 13.03.2026 von Pascal Reddig CDU

Die Junge Union setzt sich für eine Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting ein.

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Antwort 27.02.2026 von Pascal Reddig CDU

Daher sollten Eltern bei Sozialabgaben und Steuern entsprechend entlastet werden.