Das in der Praxis bereits vielfach praktizierte Wechselmodell, wonach beide Eltern die Kinder abwechselnd betreuen, soll in den Mittelpunkt gestellt und gesetzlich geregelt werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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