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Frage von Helene O. •

Können Sie zu Ihrer Antwort auf meine Frage Zahlen nachliefern?

Sehr geehrter Herr Marvi,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 10.09.2025 auf meine Frage. Können Sie zu Ihren sehr pauschalen Aussagen Zahlen nachliefern?

Welche Summe der Ausgabenprogramme aus dem Bundeshaushalt wird in den Klima- und Transformationsfonds verschoben? Wie ist das Zahlenverhältnis dieser Summe zu den Einnahmen des Fonds?

Sehen Sie keine Widerspruch darin, die Kosten für fossile Energie zu senken (Gasspeicherumlage), die Kosten für klimaneutrale Energie aber nicht (Stromsteuer auf grünen Strom)? Die Abschaffung der Gasspeicherumlage zahlt eben nicht auf das Ziel ein, die Energiekosten in unserem Land für alle spürbar zu senken, sondern genau speziell für die, die eben nicht auf klimaneutrale Energie umstellen. Allen anderen, die investieren oder nach Sanierung höhere Miete zahlen, bleibt nur, frustriert auf das zu schauen, was die Politik da so treibt.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau O.,

die Entscheidung, die Gasspeicherumlage mit 3,4 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zu finanzieren, geht vom Grundsatz her auf eine Entscheidung der Ampel-Regierung mit Wirtschaftsminister Robert Habeck als Reaktion auf Deutschlands fatale Abhängigkeit nach Ausbruch des Ukraine-Krieges von russischen Gaslieferungen zurück. Diese Abhängigkeit wurde dadurch vergrößert, dass in der Verantwortung eines CDU-Wirtschaftsministers, Peter Altmaier damals, nicht nur die Gasspeicher in Deutschland an russische Unternehmen privatisiert worden, sondern außerdem leider fast leer waren. Darum musste nach dem 24. Februar 2022 von Robert Habeck sehr teuer Gas aufgekauft werden, um die Energiesicherheit in staatlichem Interesse zu gewährleisten und die Gasspeicher zu füllen. Als Konsequenz darauf wurde 2022 die „Trading Hub Europe“ beauftragt, im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes, zum 1. Dezember 2022 – und auch in den Folgejahren stets zum Winterbeginn Anfang Dezember - den Gasspeicherfüllstand (befristet bis April 2027) zu 90 Prozent zu garantieren. Die Kosten, die dadurch entstanden, konnten aus Gründen eines knappen Haushaltes – obwohl im Bundesinteresse - nicht aus Steuermitteln beglichen werden, sondern wurden mit der beschriebenen „Gasumlage“ auf alle Gaskunden abgewälzt. Auf diese Maßnahme reagiert die jetzige Regierung zu Recht, weil die Verfügbarkeit von Gas (bis April 2027) anerkanntermaßen eine notwendige „Brückentechnologie“ in der Transformationsphase von erneuerbaren Energien und einer klimafreundlichen Energieversorgung in Deutschland darstellt, die nicht allein den Gaskunden angelastet werden sollte. Diese Entlastung der Gaskunden ist nur gerecht und wird aus meiner Sicht auf keinen Fall dazu führen, dass der Verbrauch von Erdgas „attraktiver“ oder der Umstieg auf erneuerbare Energien „unattraktiver“ wird. Diese Entlastung der Gaskunden um 3,4 Mrd. Euro findet nur einmalig 2025 statt, um das Gasspeicherumlagenkonto des „Trading Hub Europe“ vereinbarungsgemäß (aus Steuermitteln) auszugleichen." Fakt ist auch, dass die Ampel dies damals mitbeschlossen hat. Zudem ist Gas auch für die Transformation eine Brückentechnologie. 

Zum Zahlenverhältnis:

Der KTF hatte im Bundeshaushalt 2025 36,7 Mrd. Euro an Ausgaben und 15,4 Mrd. Euro an Einnahmen aus den Erlösen aus dem Brennstoffemissionshandelgesetz (BEHG) und 5,3 Mrd. Euro aus den Einnahmen des ETS I ( Treibhausemissionshandelsgesetz). Im Bundeshaushalt 2026 haten wir 35,6 Mrd. Euro an Programmausgaben und 16,7 Mrd. Euro an Einnahmen aus den Erlösen aus dem Brennstoffemissionshandelgesetz (BEHG) und 4,3 Mrd. Euro aus den Einnahmen des ETS I ( Treibhausemissionshandelsgesetz).  Zudem hat der KTF im Haushalt 2025 und 2026 jeweils zusätzlich 10 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen erhalten. Wie man es sich errechnen kann, sind 2/3 Einnahmen des KTF aus den eigenen Einnahmen aus dem ETS I und BEHG regeneriert und nur 1/3 als Zuweisung aus dem Sondervermögen.          

Zu Investieren und Sanierung von Mieten: Das hat etwas mit der Mietpreisbremse zu tun. Die Mietpreisbremse per se hat mit bezahlbarem Wohnen zu tun und nichts mit Klimaneutralität. Wir fördern aus dem KTF im HH 26 serielles Bauen mit 22,6 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2026 mit 12 Mrd. Euro Maßnahmen zur Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Damit fördern die Sanierung im Gebäudebereich und das hat etwas mit Klimaneutralität zu und NICHT die Mietpreisbremse, die konkret die Miete betrifft.

Zu Stromsteuer und grünem Strom: Hier fördern über 6,5 Mrd. Euro die Übertragungsnetzgelte und zum anderen finanzieren wir auch den Ausbau von Windkraftanlagen.

Freundliche Grüße

Parsa Marvi

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