
Notwendig ist die Einführung einer Versicherungspflicht, deren Rahmenbedingungen sozialverträglich ausgestaltet sind. Dies umfasst risikobasierte Prämien, eine Differenzierung zwischen Bestands- und Neubauten sowie eine eingeschränkte Möglichkeit, die Prämienkosten auf Mieter*innen umzulegen.