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Oliver Stirböck
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Frage von Jochen T. •

Ich hätte gerne gewusst wie es kommt, dass nur in Deutschland es nicht ausreicht eine 1Jährige Abstinenz zu beweißen um Führerschein zurück zu bekommen?

Nun wieso muss man in Deutschland die Menschen mit Zwang umerziehen anstatts Fakten basierte Regelungen zu nutzen, in Österreich reicht es bereits zu beweißen das man Abstinenz leben kann.
Eine schickanöse und ehrverletzende Diskriminierung durch Psychologen welche sich Anmaßen eine Hypothese abzugeben, welche Verhalten in der Zukunft prognostizieren soll ist schlicht Unrealistisch und es gibt keine Beweiße hierfür das dies stimmig ist.
Die Fragestellungen der Behörde können auch nicht vollends durch MPU beantwortet werden da es etliche Substanzen gibt die diese
A:Nicht detektieren können und
B: schon garnicht bewißen ist, dass Psychologen überhaupt fähig wären, zu Beurteilen ob, wer sich wie genau in der Zukunft verhält.
Es ist also Nüchternen nicht einmal möglich, trotz bewießener, höchtmöglicher gesetzlicher Abstinenzdauer mit Positiven Gutachten zu rechnen.
Belege:https://chemicalfrog.com/shop/
https://www.focus.de/gesundheit/badesalz-drogen-und-spice-einige

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Sehr geehrter Herr T.,

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird bei in drei verschiedenen Fällen angeordnet.

1.      Die Fahrerin/der Fahrer hat zu oft gegen das Verkehrsrecht verstoßen und mehr als 8 Punkte angesammelt.

2.      Es kam zu einer Fahrt unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss.

3.      Die Fahreignung muss aufgrund körperlicher bzw. geistiger Mängel festgestellt werden.

Die Durchfallquote bei der MPU liegt durchschnittlich bei ca. 50 Prozent.

Der Nachweis über die Abstinenz kann notwendig sein. Das ist aber nicht ungewöhnlich und kann sogar im Rahmen eines Abmahnverfahrens durch den Arbeitgeber gefordert werden.

Voraussetzung dafür ist, dass es zu Problemen aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderer Substanzen gekommen ist.

Bei der MPU ist der Nachweis der Abstinenz häufig nicht zu vermeiden. Grund dafür ist, unter anderem, dass eine Suchtproblematik vermutet werden kann. Die Fahrerlaubnisbehörde hat daher ein besonderes Interesse an der Klärung dieses Sachverhalts.

Im Jahr 2020 kam es in Deutschland zu knapp 32.000 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss.

Dabei wurden rund 16.000 Menschen verletzt.

Es ist daher verständlich, ein hohes Interesse daran zu haben, Menschen die unter Alkoholeinfluss fahren vom Straßenverkehr auszuschließen. Besonders um andere Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer zu schützen.

Herzliche Grüße

Oliver Stirböck

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