Ole Thorben Buschhüter, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
SPD
• 21.09.2023

In den §§ 6 und 7 Hamburgisches Transparenzgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass schützenswerte öffentliche Belange und bestimmte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Informationspflicht ausgenommen sind.

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