Die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und der Vorstände der Hamburger öffentlichen Unternehmen werden von den jeweiligen Aufsichtsräten geschlossen, in denen jeweils nur Vertreterinnen und Vertreter des Senats, nicht aber Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten sind.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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