Nora Seitz
CDU
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Frage von Margarete P. •

Sehr geehrte Frau Seitz, welche Kosten werden unter dem Begriff "Sozialkosten" verbucht? Gehören dazu auch die Pensionen für Beamte? Kosten für Krankenversorg. der Beamte, Orts-, Kinderzuschläge u.ä?

Sehr geehrte Frau Seitz, vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider haben Sie meine Fragen nicht beantwortet. Ich hatte nicht nach den Gehaltsbezügen gefragt, sondern nach Pensionen u.a. s.o. und deren Höhe pro Jahr (z.B. für 2024).

Wie ist die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall bei Beamten geregelt? Gibt es - im Gegensatz zu den Angestellten und Arbeitern in der freien Wirtschaft - eine 100%ige Weiterzahlung? Falls ja, für wie welchen Zeitraum?

Sie schreiben, dass Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall wie normale Gehaltszahlungen den jeweiligen Ministerien zugeordnet werden. Wären diese Zahlungen aber nicht auch "Sozialleistungen" zumindest nach 6 Wochen?

Ich schreibe Ihnen, weil Sie Mitgliede des Ausschusses "Arbeit und Soziales" sind, und Fragen hier auch beantworten. Vielen Dank dafür im Voraus.

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau P.

Beamte verpflichten sich mit Eintritt in das Beamtenverhältnis, ihre gesamte Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen. Als Ausgleich verpflichtet das Alimentationsprinzip den Dienstherrn, den Beamten und ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Das gilt während des aktiven Dienstes, bei Invalidität und im Alter. 

Informationen zur Beamtenversorgung des Bundes veröffentlicht die Bundesregierung regelmäßig in einem sog. Versorgungsbericht. Ende Juli 2025 wurde der Achte Versorgungsbericht der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1040) übermittelt. Der Bericht ist auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern vollständig zugänglich (BMI - Versorgung).

Die Dienstbezüge werden bei Erkrankung der Beamten ohne zeitliche Begrenzung weitergezahlt. Bei lang andauernder Krankheit soll das Frühpensionierungsverfahren eingeleitet werden. Das entspricht dem besonderen Charakter des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit mit der Pflicht des Dienstherrn zur Sicherstellung des Unterhalts. Das gebietet das o.a. zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gehörende Alimentationsprinzip.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen nun hiermit Ihre Frage beantworten. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Nora Seitz MdB 

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