Nora Seitz
CDU
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Frage von Margarete P. •

Sehr geehrte Frau Seitz, welche Kosten werden unter dem Begriff "Sozialkosten" verbucht? Gehören dazu auch die Pensionen für Beamte? Kosten für Krankenversorg. der Beamte, Orts-, Kinderzuschläge u.ä?

Sehr geehrte Frau Seitz, vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider haben Sie meine Fragen nicht beantwortet. Ich hatte nicht nach den Gehaltsbezügen gefragt, sondern nach Pensionen u.a. s.o. und deren Höhe pro Jahr (z.B. für 2024).

Wie ist die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall bei Beamten geregelt? Gibt es - im Gegensatz zu den Angestellten und Arbeitern in der freien Wirtschaft - eine 100%ige Weiterzahlung? Falls ja, für wie welchen Zeitraum?

Sie schreiben, dass Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall wie normale Gehaltszahlungen den jeweiligen Ministerien zugeordnet werden. Wären diese Zahlungen aber nicht auch "Sozialleistungen" zumindest nach 6 Wochen?

Ich schreibe Ihnen, weil Sie Mitgliede des Ausschusses "Arbeit und Soziales" sind, und Fragen hier auch beantworten. Vielen Dank dafür im Voraus.

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Nora Seitz
CDU