Welche Kosten werden unter "Sozialkosten" verbucht? Gehören die Pensionen, Krankenkosten (Gehaltsfortzahlung, Arzt, Medizin- u.ä.) der Beamten auch dazu?
Werden die Orts-, Verheirateten- und Kinderzuschläge für Beamte den Personalkosten der einzelnen Ministerien zugerechnet oder als "Sozialkosten allgemein" verbucht?
Wie ist die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall bei Beamten geregelt? Gibt es - im Gegensatz zu den Angestellten und Arbeitern in der freien Wirtschaft - eine 100%ige Weiterzahlung? Falls ja, für wie welchen Zeitraum?
Ich schreibe Ihnen, weil Sie Mitgliede des Ausschusses "Arbeit und Soziales" sind, und Fragen hier auch beantworten. Vielen Dank dafür im Voraus.

Sehr geehrte Frau P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu Gehaltsfortzahlungen bei Beamten im Krankheitsfall.
Die Dienstbezüge werden in der Haushaltsplanung als Teil der Personalkosten geführt und sind dem entsprechenden Einzelplan des Haushalts zugeordnet. Für viele Bundesbeamte, beispielsweise aus der Bundespolizei, ist dies der Einzelplan 06 des Bundesministeriums des Innern. Die Gehaltsfortzahlung bei Krankheit ist nicht separat vorgesehen, sondern als regelmäßige Besoldungsausgabe im Personalbudget, sodass sie vollständig aus den jeweiligen Mitteln bezahlt wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit auf Ihre Fragen antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Nora Seitz MdB