Bei der Kontrolle von Rüstungsexporten wird die Bundesregierung an ihrer restriktiven Grundlinie festhalten. Bei Rüstungsexportentscheidungen finden Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland besondere Berücksichtigung.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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