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Nils Schmid
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Frage von Tanja S. •

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Erhalt der Verhinderungspflege im Wahlkreis - Unterstützen Sie hier den Blockadekurs der SPD-Fraktion?

Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,
als Ihr Wähler aus dem Wahlkreis fordere ich Sie auf: Setzen Sie sich im Bundestag dafür ein, dass die Verhinderungspflege als eigenständiges Budget ungeschmälert erhalten bleibt. Die Pläne des CDU-Gesundheitsministers belasten pflegende Familien im Raum Nürtingen/Kirchheim massiv. Unterstützen Sie hier den Blockadekurs der SPD-Fraktion?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja S.

Nils Schmid MdB
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S., 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Erfahrungsbericht. 

Hinsichtlich der Pflegeversicherung stehen wir vor der Herausforderung, dass wir angesichts der sehr schwierigen finanziellen Situation der Kassen mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) dringend neue Regelungen finden müssen, andererseits wichtige Hilfsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen weiter sicherstellen wollen. 

Insofern stellen wir die neue Budgetsystematik nicht grundsätzlich infrage. Einige Punkte jedoch, wie die Verhinderungspflege als eigenständigen und flexibel nutzbaren Anspruch werden wir im parlamentarischen Verfahren nochmals ausführlich erörtern, da gerade privat organisierte oder stundenweise Ersatzpflege durch vertraute Personen nicht erschwert werden sollte. Die Finanzierung könnte innerhalb der PNOG-Systematik erfolgen, indem ein Teil der bisherigen Mittel des Gemeinsamen Jahresbetrags nicht vollständig auf die neuen Budgets verteilt, sondern für einen eigenständigen Verhinderungsanspruch reserviert wird. 

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages wird hierzu voraussichtlich Ende November öffentliche Anhörungen durchführen, bei denen die verschiedenen Interessengruppen ausführlich Gelegenheit haben werden, ihre Argumente darzulegen. 

Sie können zudem davon ausgehen, dass meine Fachkolleginnen und -kollegen im Gesundheitsausschuss dieses Problem im Blick haben und sich im Sinne einer guten Unterstützung pflegender Angehöriger einsetzen werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Nils Schmid 

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