(...) Auch wenn der Großteil der betrieblichen Altersvorsorge nicht von einer Doppelverbeitragung betroffen ist, so gibt es spezielle Formen, die doppelt verbeitragt werden und damit die Attraktivität betrieblicher Altersversorgungsangebote in Zweifel ziehen. Die Betroffenen tröstet es dann auch nicht, dass diese Regelung höchstrichterlich gebilligt wurde. (...)
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