Antwort 01.06.2023 von Nelly Waldeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Leistungen im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfen der Pflegeversicherung werden pro Stunde mit einem Geldbetrag i.H.v. bis zu 8 € entgolten und sind daher vor längerer Zeit nicht als Ehrenamt bewertet worden.

