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Nelly Waldeck
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Frage von Manfred T. •

Warum sind die ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer, im Rahmen des Entlastungsbetrags bei der Pflege, nicht im Versicherungsschutz des Landes für „Ehrenamtler“ berücksichtigt?

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Antwort von
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Die Leistungen im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfen der Pflegeversicherung werden pro Stunde mit einem Geldbetrag i.H.v. bis zu 8 € entgolten und sind daher vor längerer Zeit nicht als Ehrenamt bewertet worden. Daher wird die Sammel-Haftpflicht des Landes nicht in Anspruch genommen.

Angesichts des inzwischen deutlich gestiegenen Lohnniveaus sehe ich aber ihr Anliegen, dass 8€ die Stunde inzwischen eher als Ehrenamt gelten und entsprechend bewertet werden sollten, auch, um die Hilfen attraktiver zu gestalten. Ich nehme das Thema gern mit.

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