Warum sind die ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer, im Rahmen des Entlastungsbetrags bei der Pflege, nicht im Versicherungsschutz des Landes für „Ehrenamtler“ berücksichtigt?

Die Leistungen im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfen der Pflegeversicherung werden pro Stunde mit einem Geldbetrag i.H.v. bis zu 8 € entgolten und sind daher vor längerer Zeit nicht als Ehrenamt bewertet worden. Daher wird die Sammel-Haftpflicht des Landes nicht in Anspruch genommen.
Angesichts des inzwischen deutlich gestiegenen Lohnniveaus sehe ich aber ihr Anliegen, dass 8€ die Stunde inzwischen eher als Ehrenamt gelten und entsprechend bewertet werden sollten, auch, um die Hilfen attraktiver zu gestalten. Ich nehme das Thema gern mit.