Das Verbot einer politischen Partei stellt jedoch einen besonders weitreichenden Eingriff in das demokratische Gefüge dar und ist daher rechtlich nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Diese rechtlichen Instrumente sollten allerdings immer von der notwendigen politischen Auseinandersetzung getrennt werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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