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Nancy Faeser
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Frage von Maria V. •

Wie erklären Sie die laut ifo-Studie zu 95 % zweckentfremdete Verwendung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaschutz“?

Sehr geehrte Frau Faeser,

laut ZEIT-Artikel vom 17. März 2026 hat das ifo-Institut festgestellt, dass von den 24,3 Mrd. € aus dem Sondervermögen im Jahr 2025 rund 95 % nicht zu zusätzlichen Investitionen geführt haben, sondern lediglich Investitionen aus dem Kernhaushalt ersetzt wurden. Dadurch wurden Haushaltsmittel frei, die für andere Zwecke verwendet wurden – im Widerspruch zum Grundgesetz und der Zusage, zusätzliche Investitionen zu finanzieren.

1. Wie bewerten Sie diesen Bruch des Zusätzlichkeitsgebots (Art. 143h GG) durch die Bundesregierung?

2. Welche Maßnahmen werden Sie als stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss ergreifen, um eine transparente und verfassungskonforme Verwendung der Mittel sicherzustellen?

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Mittel, die nicht investiv verwendet wurden, zurückgeführt oder neu priorisiert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Maria V.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau V.

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Mit der Grundgesetzänderung wurde eine klare und verbindliche Regelung geschaffen: Investitionen aus dem Sondervermögen gelten dann als zusätzlich, wenn im Kernhaushalt eine Investitionsquote von mindestens 10 Prozent erreicht wird. Genau diese gesetzliche Definition ist maßgeblich – und sie ist auch sachgerecht.

Konkret bedeutet das: Wenn einzelne Investitionen künftig über das Sondervermögen statt über den Kernhaushalt finanziert werden, heißt das nicht, dass insgesamt weniger investiert wird. Vielmehr ändert sich zunächst nur die Finanzierungsquelle. Dahinter steht eine bewusste Priorisierung: Mittel aus dem Sondervermögen werden gezielt für den Erhalt und die Modernisierung unserer bestehenden Infrastruktur eingesetzt. Gleichzeitig entstehen im Kernhaushalt Spielräume für zusätzliche Investitionen, etwa in Forschung, Bildung oder Innovation. Entscheidend ist dabei, dass die gesetzlich vorgeschriebene Investitionsquote im Kernhaushalt eingehalten werden muss – freiwerdende Mittel können also nicht für konsumtive Zwecke verwendet werden. Damit ist sichergestellt, dass Investitionen insgesamt nicht ersetzt, sondern ausgeweitet werden.

Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen „Bruch“ des Zusätzlichkeitsgebots. Vielmehr handelt es sich um ein langfristig angelegtes Investitionsinstrument, das gezielt dazu dient, den über Jahre aufgelaufenen Investitionsstau – etwa bei Schienen, Brücken, Digitalisierung oder Energieinfrastruktur – systematisch abzubauen. Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung benötigen Planung, Genehmigung und Umsetzung über mehrere Jahre hinweg; kurzfristige Betrachtungen greifen hier zu kurz.

Zu Ihrer zweiten Frage: Transparenz und Verfassungskonformität der Mittelverwendung haben für mich hohe Priorität, gerade auch in meiner Funktion als stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss. Das BMF stellt mit mehreren Instrumenten sicher, dass die in der Verantwortung stehenden Ressorts mit Tempo, Transparenz und Zielorientierung das Sondervermögen so ausgeben, dass die Infrastruktur in Deutschland wieder fit wird. Dazu nutzt das BMF u.a. monatsgenaue Veröffentlichungen des Mittelabflusses, einen Wirkungsmonitoring und den speziell dafür eingeführten Investitions- und Innovationsbeirat. 

Was Ihre dritte Frage betrifft, ist aus meiner Sicht entscheidend, die tatsächliche Entwicklung der Investitionstätigkeit in den Blick zu nehmen. Die Investitionsausgaben des Bundes beliefen sich im Jahr 2025 auf rund 87 Milliarden Euro, davon etwa 24 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Gegenüber 2024 entspricht das einem Anstieg um rund 17 Prozent – und das, obwohl das Sondervermögen aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung erst ab Oktober 2025 überhaupt wirksam eingesetzt werden konnte.

Der eingeplante Länderanteil von 8,3 Mrd. Euro konnte 2025 nicht abgerufen werden, da noch eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung getroffen werden musste. Diese Vereinbarung erfolgte im Dezember 2025. Für 2026 plant der Bund eine weitere Steigerung auf rund 120 Milliarden Euro, davon 58 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Und es liegt in der Natur der Sache, dass die neuen Investitionen im Sondervermögen langsam hochfahren – das ist bei allen Investitionen in die Infrastruktur der Fall, da trotz Planungsbeschleunigung keine neue Bahnstrecke, keine neue Brücke oder kein neues Rechenzentrum in wenigen Monaten aus dem Boden gestampft werden kann.

Der Erfolg des Sondervermögens wird sich nicht an kurzfristigen Zahlen messen lassen, sondern daran, ob sich die Infrastruktur in Deutschland spürbar verbessert. 

Mit freundlichen Grüßen

Nancy Faeser

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