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Nancy Faeser
SPD
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Frage von Melanie P. •

Sie stimmten für das GKV-Gesetz. Fachverbände warnen vor längeren Wartezeiten bei Psychotherapie. Was tun Sie konkret, damit sich das nicht (weiter) verschlechtert?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre Sorge hinsichtlich möglicher Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die psychotherapeutische Versorgung ansprechen.

Psychische Erkrankungen sind für die Betroffenen und ihre Angehörigen häufig mit großem Leid verbunden. Wer dringend Hilfe benötigt, muss möglichst schnell Zugang zu einer qualifizierten psychotherapeutischen Behandlung erhalten. Gerade die bereits bestehenden Wartezeiten stellen für viele Menschen eine erhebliche Belastung dar. Deshalb ist eine leistungsfähige ambulante psychotherapeutische Versorgung für mich ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens.

Mir ist bewusst, dass insbesondere die geplante Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) bei vielen Patientinnen und Patienten sowie bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verunsicherung ausgelöst hat. Deshalb haben wir als SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren darauf geachtet, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt und notwendige Verbesserungen umgesetzt werden.

Das am 10. Juli 2026 in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht unter anderem vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen fortgeführt werden können. Zudem wurde sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen vorgesehenen Vergütungsmittel auch innerhalb der MGV weiterhin ausschließlich der psychotherapeutischen Versorgung zugutekommen.

Darüber hinaus haben wir uns mit unserem Koalitionspartner im Rahmen eines Entschließungsantrags zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf weitere Verbesserungen für Psychotherapeuten verständigt, die noch in diesem Herbst auf den Weg gebracht werden sollen. Damit reagieren wir auch auf die Bedenken, die von Fachverbänden hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Versorgung geäußert wurden. Die vorgesehenen zusätzlichen Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung belaufen sich auf mehr als 100 Millionen Euro. Ein wesentlicher Punkt ist dabei, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.

Besonders wichtig ist mir der Schutz vulnerabler Patientengruppen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen dauerhaft extrabudgetär und damit ohne Einschränkungen vergütet werden können. Auch Menschen mit besonders hohem und komplexem Behandlungsbedarf sollen weiterhin verlässlich versorgt werden. Darüber hinaus soll bis Ende des Jahres durch die gemeinsame Selbstverwaltung geklärt werden, welche Behandlungen im Rahmen psychotherapeutischer Sprechstunden als dringlich einzustufen sind. Damit soll erreicht werden, dass Menschen mit akutem Unterstützungsbedarf schneller Zugang zu geeigneten Hilfen erhalten.

Ich nehme die Hinweise der Fachverbände und der Patientinnen und Patienten sehr ernst. Deshalb werden wir die Auswirkungen der Neuregelungen eng begleiten und prüfen, ob weitere Anpassungen notwendig sind. Unser Ziel bleibt, eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen und zu verhindern, dass finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Nancy Faeser

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