Antwort 16.03.2023 von Muhterem Aras BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Vorwurf ist falsch.

© Lena Lux Fotografie
Der Vorwurf ist falsch.
Ja, die Raumtemperatur im Landtag von Baden-Württemberg darf höchstens 19°C betragen.
Wer mit und an Menschen arbeitet muss endlich die gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung bekommen, die sie*er auch verdient.
Der Behördenstau in Stuttgart ist uns bekannt.
Die Abfallverbringungsverordnung wird derzeit durch die Europäische Kommission überarbeitet. Das Umweltministerium unterstützt das Vorhaben.
Das Hamburger Modell wird ab dem 1. Januar 2023 auch in Baden-Württemberg gelten.