Schon heute besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit für Bewerberinnen und Bewerber, Stellenbesetzungen rechtlich anzufechten und gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn sie der Meinung sind, dass sachfremde Erwägungen bei der Auswahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin eine (entscheidende) Rolle gespielt haben
Ich unterstütze die Ratifizierung des von Ihnen genannten Vertrags ausdrücklich nicht. Deutschlands vordringlichste Aufgabe sollte es sein, den seit 1970 geltenden Atomwaffensperrvertrag (NVV) zu fördern.
Ich lehne die Schaffung von Eurobonds und eine Fiskal- oder Schuldenunion ab.
Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht und halte die Verwendung von Soldaten in der Wehrverwaltung für vereinbar mit §87b.
Die Aushandlung und der Beschluss von Tarifverträgen ist grundsätzlich Aufgabe der Tarifpartner.
Aus meiner Sicht sollten Äußerungen, die zum Ziele haben, bestimmte Gruppen als „lebensunwert“ zu stigmatisieren, bereits mit geltender Rechtslage zu verfolgen sein.
