Schon heute besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit für Bewerberinnen und Bewerber, Stellenbesetzungen rechtlich anzufechten und gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn sie der Meinung sind, dass sachfremde Erwägungen bei der Auswahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin eine (entscheidende) Rolle gespielt haben
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