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Frage von Roland S. •

Frage an Monika Grütters von Roland S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Prof. Grütters,

der wissenschaftliche Dienst des Bundestages warnt ja in seinem Gutachten vom Februar dieses Jahres das Parlament, dem von der Regierung geplanten Euro-Rettungsschirm zuzustimmen. So wie er geplant sei, riskiert der Bundestag die Geldwertstabilität und einen Verfassungsbruch: "Sollten die Bürgschaften greifen, würde einem künftigen Haushaltsgesetzgeber ein Verfassungsbruch quasi aufgezwungen. … Bei der Einlösung der Zahlungspflicht käme der Haushaltsgesetzgeber nicht umhin, gegen die Schuldenbremse zu verstoßen."
Auch der Bundesrechnungshof mahnt: "Alle Festlegungen zu Art und Höhe der deutschen Beiträge zum Euro-Rettungsschirm unterliegen der parlamentarischen Zustimmungserfordernis."

Meine Frage an Sie, Frau Prof. Grütters, als meine Bundestagsabgeordnete:
Wie werden Sie sich entscheiden?
Werden Sie diesem (offensichtlichen) Verfassungsbruch zustimmen?

Freundliche Grüße

Roland Schuilze

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich glaube nicht, dass die Zustimmung zum Euro-Rettungsschirm in jedem Fall ein „(offensichtlicher) Verfassungsbruch“ ist.

Mit dieser Einschätzung ist zum einen verbunden, dass die Bürgschaften Deutschlands in voller Höhe greifen werden. Das ist natürlich das schwierigste Szenario, das aktuell vorstellbar ist. Zum anderen übersieht man mit dieser Einschätzung auch, dass im Rahmen der Gesetzgebung zur Schuldenbremse in Art 109 GG, Abs. 3 natürlich Ausnahmetatbestände beschrieben sind.

Deshalb hat der Gesetzgeber Bund und Länder auch ermächtigt, „eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, vorzusehen.

Aus meiner Sicht dürfte der Einsatz Deutschlands für den Erhalt der gemeinsamen europäischen Währung als eben eine solche „außergewöhnliche Notsituation“ gelten, die dann unter den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbestand fiele und eben keinen Verfassungsbruch darstellen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters

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