Wo ist die Logik in der Verlustverrechnungsbeschränkung?
Ein Rechenspiel. Ich besitze, rein hypothetisch, 100.000 Euro. Im Jahr mache ich mit Termingeschäften 100.000 Euro Gewinn und 100.000 Euro Verlust. Also habe ich 0 Euro verdient. 100.000 - 20.000(Max. Verlust, dass ich absetzen kann). Dann müsste ich trotzdem 20.000 an Steuern zahlen. Und dann sind noch verschiedene Verlusttöpfe vorhanden. Sie machen es nur unnötig kompliziert.
Weitere Fragen an Michael Schrodi

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf ist eine fachlich exzellent qualifizierte Juristin von großer persönlicher Integrität und mit einer klaren demokratischen Haltung. Ihre Entscheidung, ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen, bedauere ich sehr.

Wir in der SPD-Bundestagsfraktion setzen uns für eine vollständige Aufarbeitung der Vorgänge rund um die Maskenbeschaffung ein und diese Aufarbeitung ist bisher noch nicht abgeschlossen.

Im November 2020 haben wir im Bundestag den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Verbot der „Grauen Wölfe“ in Deutschland zu prüfen und gemeinsam mit unseren europäischen und internationalen Partnern alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Einfluss dieser Bewegung in Europa zurückdrängen (Drucksache 19/24388).

Auch schon früher, unter anderem im Beschluss zum Bundesparteitag 2017, haben wir uns für die Integration von Beamtinnen und Beamten ausgesprochen: