
Eine öffentliche Anhörung kann auf Verlangen von mind. 12 Ausschussmitgliedern angesetzt werden, wenn sie sich thematisch auf eine überwiesene Vorlage bezieht.
Foto: Michael Farkas
Eine öffentliche Anhörung kann auf Verlangen von mind. 12 Ausschussmitgliedern angesetzt werden, wenn sie sich thematisch auf eine überwiesene Vorlage bezieht.
Eine öffentliche Anhörung kann auf Verlangen von mind. 12 Ausschussmitgliedern angesetzt werden, wenn sie sich thematisch auf eine überwiesene Vorlage bezieht.
Eine öffentliche Anhörung kann auf Verlangen von mind. 12 Ausschussmitgliedern angesetzt werden, wenn sie sich thematisch auf eine überwiesene Vorlage bezieht.
Für die Umsetzung und die Auszahlung der Hilfen sind nun die einzelnen Bundesländer zuständig
Für die Umsetzung und die Auszahlung der Hilfen sind nun die einzelnen Bundesländer zuständig
Ihre Sorge über die aktuelle Lage in Peru kann ich nachvollziehen. Ich bitte Sie, Ihre Frage direkt an die Mitglieder des Menschenrechtsausschusses zu richten.