
(...) Außerdem wurde im Einigungsvertrag sowohl die Verfassungsänderung der Präambel als auch des Artikels 146 beschlossen. Artikel 146 wurde daraufhin geändert, dass die Deutschen in den zur Bundesrepublik Deutschland gehörenden Ländern in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben und dass das Grundgesetz damit für das gesamte deutsche Volk gilt. (...)