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Michael Kretschmer
CDU
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Frage von Siegfried L. •

Frage an Michael Kretschmer von Siegfried L. bezüglich Recht

Hallo Herr Kretschmer,
nach einer öffentlich von gestellten Frage an Ihren Parteifreund und Förderer in Görlitz Herrn Bandmann zu dem Schaffen einer das Grundgesetz ablösenden Verfassung, so wie es in Artikel 146 des GG steht, erhielt ich keine Antwort, sondern wurde von Ihm öffentlich als Rechtsradikaler bezeichnet, der ich nun wahrlich nicht bin.
Was können Sie mir dazu sagen ?
Oder welche Aktivitäten können Sie sich vorstellen, das der Artikel 146 GG umgesetzt wird?
Brauchen wird dazu erst einen Friedensvertrag ?
Oder soll das Volk nach Artikel 20 Absatz 4 aktiv werden, eh es eine von Ihm bestimmte Verfassung haben darf.
Bitte helfen Sie mir weiter, da ich sonst unsere Heimat wegen Mangel an freiheitlicher Demokratie verlassen muss.
Mit harmonischen Grüßen - Andreas Franke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Licht,
sehr geehrter Herr Frank,

danke für Ihre Frage vom 25.08.2008 zur Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung.
Wie von Ihnen festgestellt, besagt Artikel 146 tatsächlich, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine andere Verfassung in Kraft tritt. In Artikel 23 des Grundgesetzes war aber außerdem vorgesehen, dass durch den Beitritt der anderen Teile Deutschlands die Einheit hergestellt wird und das Grundgesetz dort in Kraft tritt. Somit trat das Grundgesetz im Saarland 1956 und im Gebiet der ehemaligen DDR am 03.11.1990 in Kraft. Außerdem wurde im Einigungsvertrag sowohl die Verfassungsänderung der Präambel als auch des Artikels 146 beschlossen. Artikel 146 wurde daraufhin geändert, dass die Deutschen in den zur Bundesrepublik Deutschland gehörenden Ländern in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben und dass das Grundgesetz damit für das gesamte deutsche Volk gilt.
Somit ist das Grundgesetz die deutsche Verfassung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer

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