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Michael Kretschmer
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Frage von Marco C. •

Frage an Michael Kretschmer von Marco C. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kretschmer,

bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 08.09.2008 zum Grundgesetz habe ich ebenfalls eine Frage.

Sie sagen, dass der Art. 146 GG geändert worden wäre.
Wenn dem so ist, sollte die Ausfertigung des GG auf der Internetseite des Deutschen Bundestages auch geändert werden! Dort steht immernoch der alte (richtige??) Wortlaut!

Ich bin etwas verwirrt! Ich bitte Sie daher erneut um eine klare Aussage!
Mit freundlichen Grüßen

Marco Chalupka

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Chalupka,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Änderung von Artikel 146 des Grundgesetzes.

Der Artikel 146 GG besagte vor 1990:
"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung geschlossen worden ist."

1990 wurde der Artikel ergänzt und lautet nun wie folgt:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung geschlossen worden ist."

Meine Antwort vom 8. September bezieht sich somit auf diese Änderung, welche auch auf der Internetseite des Deutschen Bundestages steht.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer

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