Wie ist es zu rechtfertigen, dass das Familiengeld und das Kitageld gestrichen werden & die Beiträge immer noch steigen?
Wie können Sie es vor Ihren Wählern rechtfertigen, dass sowohl das Familiengeld erst gekürzt und dann gestrichen wird mit der Begründung, dass es die Kita Kosten deckeln soll. Gleichzeitig werden kostenlose Kitaplätze in München plötzlich kostenpflichtig und zusätzlich wird dazu noch das Kitageld von 100€ gestrichen. Welchen Vorteil hatte die Kürzung des Familiengeldes letztendlich für Familien?
Neben den weiteren Kürzungen im Bereich Familie wird man das Gefühl leider nicht mehr los, bestraft zu werden wenn man Kinder bekommt. Denken sie, dass sie durch ihre Politik die Geburtenrate wieder anheben werden?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Familienpolitik.
Sie sprechen das Bayerische Familiengeld sowie den bayerischen Kindergarten-Beitragszuschuss an. Über beide Leistungen wird auf Landesebene und nicht im Bund entschieden. Daher kann ich Ihnen die Hintergründe nur in groben Zügen darstellen. Für weitergehende Detailfragen empfehle ich Ihnen, sich an Alex Dorow, den direkt gewählten CSU-Abgeordneten im Bayerischen Landtag für den Stimmkreis Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West, zu wenden.
Zum Kita-Beitragszuschuss: Ende April hat das bayerische Kabinett den Weg für eine Reform der Kita-Finanzierung freigemacht. Danach soll die bisherige Beitragsentlastung von 100 Euro monatlich für Kindergartenkinder künftig in einen sogenannten „Qualitätsbonus“ überführt werden. Die Mittel sollen weiterhin den Kommunen und Kita-Trägern zugutekommen, allerdings nicht mehr in Form einer direkten Beitragsreduzierung für Eltern.
Aktuell finden hierzu noch Gespräche innerhalb der Regierungsfraktionen statt. Die Koalition wird hierzu eine gemeinsame Entscheidung treffen.
Wichtig ist: Das Geld entfällt nicht, sondern bleibt im System der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Ziel der Reform ist es, die finanzielle Situation von Kommunen und Kita-Trägern zu stärken und gleichzeitig die Qualität der Betreuung langfristig zu sichern. In einer Anhörung des Landtags haben zahlreiche Fachexperten darauf hingewiesen, dass zusätzliche Mittel innerhalb des Betreuungssystems den Einrichtungen und damit letztlich auch den Familien zugutekommen.
Der Beitragszuschuss wurde 2019 eingeführt. Seitdem erhalten die Gemeinden für Kinder ab drei Jahren staatliche Mittel, die unmittelbar zur Senkung der Elternbeiträge eingesetzt werden müssen. Angesichts der steigenden Kosten und der finanziellen Belastungen vieler Kommunen soll die geplante Reform nun für mehr Handlungsspielraum sorgen, die staatliche Betriebskostenförderung stärken und Bürokratie abbauen.
Die Mittel, die bislang für den Beitragszuschuss vorgesehen waren, fließen somit weiterhin an die Kommunen und freien Kita-Träger.
Zum Familiengeld: Beim Bayerischen Familiengeld wurde beschlossen, die Leistung auslaufen zu lassen. Neue Ansprüche entstehen seit 2025 nicht mehr. Eltern, deren Kinder vor dem Stichtag geboren wurden, erhalten die Leistung weiterhin nach den bisherigen Regelungen.
Das Familiengeld wurde 2018 eingeführt und unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit oder Betreuungsform gewährt. Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr erhielten monatlich 250 Euro pro Kind, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro. Insgesamt wurden über die Jahre hinweg mehrere Milliarden Euro an Familien ausgezahlt.
Die Staatsregierung hat sich dafür entschieden, die freiwerdenden Mittel künftig stärker in den Ausbau und die Verbesserung der Kinderbetreuung zu investieren.
Hierzu stellt Bayern erhebliche Mittel bereit. Allein für den kommunalen Hochbau, zu dem unter anderem der Neubau und die Sanierung von Schulen und Kindertageseinrichtungen gehören, stehen mehr als 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen weitere Landes- und Bundesmittel für den Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze sowie für den laufenden Betrieb der Einrichtungen.
Ich kann nachvollziehen, dass Veränderungen bei bestehenden Leistungen zunächst Fragen aufwerfen und den Eindruck erwecken können, Familien würden schlechter gestellt. Aus Sicht der Staatsregierung verfolgt die Reform jedoch das Ziel, die verfügbaren Mittel stärker in den Ausbau und die Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur zu investieren. Damit sollen Familien langfristig von einem besseren und verlässlicheren Betreuungsangebot profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling MdB

