Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Stephan K. •

Frage an Michael Kießling von Stephan K. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Kießling,

Meines Wissens ist eine Novelle für das EEG geplant. Ein Bestandteil dieser Novellierung ist die Stilllegung ältere PV Anlagen. Viele diese Anlagen sind weiterhin voll funktionsfähig bei einer Stromgewinnung, die eventuell ein bisschen reduziert ist.
Die Produktion neuer Anlagen ist mit Emission verbunden Ziel der Nutzung erneuerbarer Energie ist es Emissionen zu vermindern. Aus meiner Sicht ist es widersinnig funktionierende Anlagen abzubauen. Wenn die Förderung beziehungsweise der garantierte Abnahmepreis an die aktuellen Preise angepasst wird ist immer noch sehr viel gewonnen. Die Betreiber können nach wie vor Gewinn erziehen, der Bau neuer Kraftwerke kann verhindert werden und dennoch wird ausreichend Energie erzeugt. Es gibt also keinen Grund für die Stilllegung bestehende Anlagen.
Würde mich freuen zu erfahren wie Sie darüber denken beziehungsweise wie sie darüber abstimmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Kehren

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift über Abgeordnetenwatch, in der Sie Bezug nehmen auf die anstehende EEG-Novelle.

Als Mitglied des Umweltausschusses ist es mir ein besonderes Anliegen, dass wir unsere ambitionierten Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien erreichen, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Es gilt dabei Lösungen zu finden, die gleichzeitig den Zielen Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit möglichst ausgewogen Rechnung tragen.

Was das Thema der Anschlussförderung betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, dass bereits nach geltender Rechtslage Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option haben, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.

Für weitere Fragen schreiben Sie mir gerne eine E-Mail an: michael.kiessling@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling, MdB

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