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Michael Frieser
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Frage von Markus L. •

Frage an Michael Frieser von Markus L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frieser,

vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort auf meine Frage vom 3.6.!

Ich möchte jedoch noch zu ein paar Punkten nachhaken bzw. antworten:

1) Sie weisen den Vorwurf der Blockade von sich. Ist es nicht eine Form von Blockade, sieben Mal hintereinander (!) Anträge zu diesem Thema zu vertagen?

2) Warum stellen Sie sich gegen Ihren Fraktionskollegen und den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Herrn Kauder?

3) Sie argumentieren: "Das UN-Übereinkommen ist im Hinblick auf das deutsche Rechtswesen problematisch, weshalb eine Ratifizierung bisher nicht stattfinden konnte. (...) Das UN-Übereinkommen setzt dabei jedoch Mandatsträger mit weisungsgebundenen Beamten gleich.(...) Die Bestimmungen hinsichtlich der Beamten- und Richterbestechung lassen sich nicht ohne Weiteres auf die Ausübung eines freien Mandates übertragen. "
Dazufolgende Anmerkung:
Wie z.B. Transparency International erläutert, verwendet die Konvention den Begriff "public officials". Darunter kann man tatsächlich Beamte UND Mandatsträger verstehen. Allerdings lässt die Konvention es durchaus zu, unterschiedliche Regelungen für Abgeordnete und weisungsgebundene Beamte einzuführen. In Deutschland genügt die Regelung für Abgeordnete nicht den Mindeststandards. Damit ist Ihr Argument widerlegt. Oder sehen Sie das anders?

4) Ein weiteres Argument von Ihnen ist, dass der Freiraum für die politische Willensbildung nicht eingeengt werden dürfe. Ich halte es, mit Verlaub, für eine Verhöhnung der Bürger, wenn jemand behauptet, bei Zahlungen an Politiker sei schwer zu entscheiden, ob diese der Korruption oder der politischen Willensbildung dienen. Geben Sie mir bitte Beispiele, wann Ihrer Meinung nach Zuwendungen zur politischen Willensbildung erlaubt sein sollten. Oder habe ich Sie missvertanden? Was ist denn Korruption anderes als der Versuch, mit Geld oder Geschenken den politischen Willen von Politikern zu beeinflussen?

MfG
M Lohr

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Sehr geehrter Herr Mohr,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Gerne ergänze ich abschließend meine vorherige Antwort.

Wie bereits erläutert, stellt sich die Fraktion weder gegen eines ihrer eigenen Mitglieder, noch liegt eine Blockadehaltung vor. Bezüglich der im diesem Kontext nicht angebrachten Anwendung des Begriffs „public officials“ halte ich fest, dass sich über die Unterscheidung von Beamten und Mandatsträgern im deutschen Rechts- und Sprachsystem nicht streiten lässt.

Bisher ist es nicht gelungen, die Vorschriften der Abgeordnetenbestechung über § 108e StGB hinaus so zu konzipieren, dass sie einerseits in strafrechtlich hinreichend bestimmter Weise (Art. 103 Abs. 2 GG) der besonderen Stellung der Abgeordneten gerecht werden und andererseits den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen entsprechen. Dies gilt auch für die Regelungsvorschläge, die die Opposition in dieser Wahlperiode in den Bundestag eingebracht hat. In einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen, die der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Oktober des letzten Jahres durchgeführt hat, haben alle rechtswissenschaftlichen Experten diese Auffassung nachdrücklich bestätigt. Selbst der Vertreter von Transparency International musste eingestehen, dass es noch keinen wirklich praktikablen Vorschlag gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MdB

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