
(...) Danke für Ihre Frage. Die Sorgen der vom Neubau betroffenen Bürger zwischen Raitersaich und Ludersheim kann ich voll und ganz nachvollziehen. Weil die Unbedenklichkeit elektromagnetischer Strahlung für den Menschen bis heute in der Tat nicht abschließend geklärt ist, hat Bayern 2018 die 400/200m-Abstandsregelung als entscheidenden Maßstab im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben. (...)