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Michael Frieser
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Frage von Jens T. •

Frage an Michael Frieser von Jens T. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Sehr geehrter Herr Frieser, ich bin Unternehmer einer bundesweit tätigen Ärztevermittlung im fränkischen Velden. Seit März 2020 dürfen Ärzte aus NON-EU- Staaten nur noch einreisen, wenn Sie in Besitz einer Berufserlaubnis, Zusicherung auf Berufserlaubnis oder Approbation sind. Da aber der Antrag auf diese nur mit einer festen Stellenzusage für NON-EU-Kandidaten gestellt werden kann, bzw. diese nur erteilt wird, ist ein Vorstellungsgespräch vorher notwendig. Selbstverständlich würde ich genau wie bei meinen Mandanten aus EU-Staaten, absolut Sorge tragen für die Einhaltung von Corona-Maßnahmen wie Quarantäne und Corona-Test. Die räumlichen Gegebenheiten wurden geschaffen. Wann werden Einreisen zu Vorstellungsgesprächen für Ärzte oder sonstiges medizinisches Personal wieder möglich sein? Können Sie Einfluss nehmen, um hier Abhilfe zu schaffen? Im Augenblick ist es nach derzeitigen Bedingungen nicht möglich, denn ohne Vorstellungsgespräch kein Antrag auf Berufserlaubnis als Arzt und damit auch keine Einreise. Es beißt sich salopp gesagt, die Katze in den Schwanz. Jetzt haben wir endlich ein Einwanderungsgesetz für Hochqualifizierte und gleichzeitig wird aber jede Einreise absolut zu 100 % unterbunden. Ich habe viele Ärzte (Intensivmediziner und Anästhesisten, Psychiater und Neurologen) zum Beispiel in der Ukraine, die eigentlich mit biometrischen Pass einreisen könnten, es jetzt aber nicht dürfen. Können Sie hierzu eine Aussage treffen? Hochachtungsvoll Jens Tiedge

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Tiedge,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat kann Gesundheitspersonal aus Drittstaaten, die nicht auf der Positivliste stehen, im Sinne der "zwingenden Notwendigkeit" in der derzeitigen Ausnahmesituation nur einreisen, wenn die Präsenzpflicht in Deutschland z.B. durch die Vorlage eines Arbeitsvertrages nachgewiesen werden kann. Im Zusammenhang mit einem ähnlichen Anliegen eines Bürgers aus meinem Wahlkreis habe ich zu den aktuell geltenden Einreisebeschränkungen bereits Kontakt mit dem BMI gehabt und weiß, dass die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen in der Tat sehr zurückhaltend gehandhabt wird. Aktuell ist leider nicht absehbar, wann mit entsprechenden Lockerungen zu rechnen ist. Mich würde ganz persönlich interessieren, ob es im Gesundheitsbereich keine gangbare Alternative ist, bei Bewerbungen auf die - uns inzwischen allen bekannten - digitalen Formate auszuweichen, um dieses Henne-Ei-Dilemma aufzulösen. Über Ihre Antwort an mein Wahlkreisbüro würde ich mich freuen.

Mit besten Grüßen
Michael Frieser

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