Glauben Sie, dass man sich als Politiker bei einer Impfpflicht auf die Indemnität (Art 46 GG) berufen könnte, falls es zu vielen Todesfällen käme. Oder wäre die EMRK höherrangig?
Sehr geehrter Herr G.,
da erstens ausgeschlossen ist, dass es durch das Schließen der verbleibenden Impflücke "zu vielen Todesfällen käme", und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zweitens klargestellt hat, dass eine Impfpflicht den Menschenrechten nicht widerspricht, kann ich leider nicht nachvollziehen, worauf Sie hinauswollen.
Beste Grüße
Michael Frieser

