Wie stehen zum legalen Besitz genehmigungspflichtiger Sportwaffen?
Sehr geehrter Herr E.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Sportschützen können nach Beantragung eine Waffenerlaubnis erlangen. Das ist im Waffengesetz so vorgesehen und sollte nicht verändert werden. Ich befürworte, dass das Waffengesetz strenge sicherheits- und ordnungsrelevante Auflagen für den Umgang von Sportwaffen vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi
