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Metin Hakverdi
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Frage von Hans S. •

Frage an Metin Hakverdi von Hans S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hakverdi,

am 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Dieses Jahr fällt dieser Gedenktag ausgerechnet in den Zeitraum, in dem ein ganz massiver Eingriff in unser Grundgesetz geplant ist.

Sie sollen am 1. Juni über eine große Grundgesetzänderung abstimmen: insgesamt 13 Änderungen! Ich bin kein Verfassungsrechtler, sondern Musiklehrer. Aber ich kann auch so verstehen: Das wird eine Privatisierung!

Geht diese Grundgesetzänderung durch, kommt die Privatisierung der Autobahnen. Die entscheidende Passage lautet immer noch: „Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“

Ich will diese Grundgesetzänderung nicht! Sagen Sie in der Abstimmung „Nein“ zur Autobahnprivatisierung.

Ich bitte Sie um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Schuettler

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Sehr geehrter Herr Schüttler,

vielen Dank für Ihre Frage. Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Das heißt aber nicht, dass „privatrechtlich“ mit „Privatisierung“ gleichzusetzen wäre. Der Staat kann sich auf vielerlei Weise organisieren. Meist tut er dies in Form von Behörden, die aber für bestimmte Aufgaben zu bürokratisch und ineffizient sind. Deshalb werden seit jeher einige staatliche Aufgaben in privatrechtlichen Organisationsformen wie der GmbH organisiert, die gleichwohl weiterhin 100 Prozent im Bundeseigentum sind und auch staatlich gesteuert werden. So wickelt der Bund zum Beispiel seine staatliche Entwicklungshilfe über eine bundeseigene GmbH, die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ab. Diese arbeitet nicht gewinnorientiert. Das soll auch für die künftige Infrastrukturgesellschaft gelten. Ein anderes Beispiel sind die Stadtwerke, mit denen viele Städte kommunale Aufgaben wie Stromerzeugung oder den öffentlichen Nahverkehr in Eigenregie erfüllen. Es wird außerdem im Grundgesetz festgeschrieben, dass der Bund 100-prozentiger Eigentümer bleiben soll - sowohl von den Bundesfernstraßen selbst als von der Infrastrukturgesellschaft. Eine Beteiligung privater Investoren – unmittelbar oder mittelbar – an der Infrastrukturgesellschaft soll ebenfalls im Grundgesetz ausgeschlossen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Metin Hakverdi

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