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Mechthild Heil
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Frage von Michael P. •

Sehr geehrte Frau MdB Heil, wären Sie - und Ihr BT-Menschenrechtsausschuss - dafür, das Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. dem Adoptionsvermittlungsgesetz) ganz erheblich einzuschränken ?

Embryonenschutzgesetz (ESchG): Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG ist es Ärzten untersagt, eine künstliche Befruchtung bei einer Frau vorzunehmen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen. Auch die Eizellspende ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG in Deutschland verboten.

Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG): Nach § 13c AdVermiG ist die Vermittlung von Ersatzmüttern (Leihmüttern) untersagt. Wer gewerbsmäßig vermittelt, handelt strafbar.

Sehr geehrte Frau Heil,

wären Sie dafür, dass Personen, die sich im Ausland via Leihmutter ein Baby für GELD KAUFEN und dieses KAUF-Kind bei uns einbürgern wollen, nach DEUTSCHEM RECHT bestraft werden ?

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mdb-frei-sind-sie-persoenlich-und-ihre-cdu-insgesamt-dafuer-das-embryonenschutzgesetz-ss-0

"Deutsche Gesetze ... Anerkennung solcher Arrangements ... immer am Kindeswohl orientiert."

Ist DAS für Sie MENSCHLICH OK ?

MfG

Michael Pfeiffer

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