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Mechthild Heil
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Frage von Helga K. •

Wie stehen Sie zur EU-Chat Controlle?

Sehr geehrte Frau Heil,
es geht um die Debatte zur EU-Chat Controlle. Wie ist Ihre Haltung dazu?
Ich mache mir Sorgen darum, dass diese Controlle ALLER Chats Ausmaße von kompletter Überwachung annimmt. Das ist mir zu viel. Anlasslose Chat-Kontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.
Einmal geschaffene Überwachungsstrukturen könnten außerdem später für weitere Zwecke ausgeweitet oder missbraucht werden.
Ich bitte Sie, setzen Sie sich für gezielte Ermittlungen gegen konkrete Verdächtige, eine bessere Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und wirksame Prävention ein – aber nicht für die flächendeckende Kontrolle privater Kommunikation.
Mit freundlichen Grüßen
Helga K.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu diesem Thema ist klar: Mit uns wird es keine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation geben.

Wir nehmen die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation sehr ernst. Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte und Voraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen dem digitalen Raum vertrauen können. Zugleich ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Denn ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen ermöglicht es, Opfer besser zu schützen, Täter zu verfolgen und illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen. Es ist gut, dass die Europäische Union nun hier tätig werden will.           

Am 23. Juli haben die EU-Regierungen die befristete "Chatkontrolle"-Regelung bestätigt. Es gilt bis zum 3. April 2028 und erlaubt Plattformen, freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, kurz CSAM, zu suchen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp und Signal sind davon ausgenommen. 

Eine Entscheidung liegt derzeit nicht beim Deutschen Bundestag, sondern im europäischen Gesetzgebungsverfahren. 

Maßgebend ist dabei: Starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt unverzichtbar. Sie schützt die Vertraulichkeit privater Kommunikation und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Maßnahmen zum Kinderschutz müssen so ausgestaltet sein, dass die Integrität dieser Verschlüsselung erhalten bleibt. 

Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden. Dafür setze ich mich - und dafür setzt sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag - mit Nachdruck ein.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Heil

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