Sehr geehrter Herr MdB Frei, sind Sie persönlich - und Ihre CDU insgesamt - dafür, das Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. dem Adoptionsvermittlungsgesetz) einzuschränken/abzuschaffen ?
Embryonenschutzgesetz (ESchG): Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG ist es Ärzten untersagt, eine künstliche Befruchtung bei einer Frau vorzunehmen, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen. Auch die Eizellspende ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG in Deutschland verboten.
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG): Nach § 13c AdVermiG ist die Vermittlung von Ersatzmüttern (Leihmüttern) untersagt. Wer gewerbsmäßig vermittelt, handelt strafbar.
https://maenner.media/gesellschaft/politik/leihmutterschaft-doppelmoral-und-der-fall-streeck/
Sehr geehrter Herr MdB Frei,
würden Sie unterstützen, dass Personen, die sich in den USA (oder anderen Drittländern) über eine Leihmutter ein Baby für GELD kaufen - und dieses dort legal gekaufte Baby in die BRD überführen/einbürgern wollen - in der BRD bestraft werden ?
Darf Deutsches Recht & Gesetz (s. oben) umgangen werden, indem man sich im Ausland (über eine bezahlte Leihmutter) ein Baby kauft ?
MfG
Michael P.

