Wie positionieren Sie sich zu den aktuellen Trilog-Verhandlungen bezüglich der EU-Chatkontrolle?
Sehr geehrte Frau Heil,
ich wende mich wegen der EU-Trilog-Verhandlungen zur Chatkontrolle an Sie.
Aus der Politik gab es zuletzt widersprüchliche Signale zur deutschen Position im EU-Rat:
Einerseits hieß es, anlasslose Durchsuchungen privater Chats seien rechtsstaatlich inakzeptabel.
Andererseits fehlt eine Einigung der Bundesregierung. Da Enthaltungen im Rat faktisch wie ein Nein wirken, wiegt Deutschlands Stimme schwer.
Dazu habe ich drei Fragen:
1. Wird die Weisung an die Ständige Vertretung in Brüssel vorab, im Nachgang, oder überhaupt veröffentlicht?
2. Falls nein: Welches sind die Gründe für diese Vertraulichkeit?
3. Setzen Sie sich persönlich dafür ein, dass Deutschland Entwürfen mit anlassloser Durchleuchtung privater Nachrichten nicht zustimmt?
Über eine Antwort vor der Ratssitzung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie vielleicht schon der Presse entnehmen konnten, haben am 23. Juli die Regierungen der EU die befristete "Chatkontrolle"-Regelung bestätigt. Es gilt bis zum 3. April 2028 und erlaubt Plattformen, freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, kurz CSAM, zu suchen. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp und Signal sind davon ausgenommen. Der Beschluss fiel im schriftlichen Verfahren: 25 Staaten stimmten zu, einer lehnte ihn ab, einer enthielt sich.
Die Entscheidung hierüber lag nicht beim Deutschen Bundestag, insofern müssten Sie bitte Ihre Fragen an die Bundesregierung richten.
Unsere Position ist klar: Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation geben.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Heil

