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Matthias Mieves
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Frage von ciro b. •

Auf welche konkreten wissenschaftlichen Belege stützen Sie Ihre teils negative Einschätzung ggü. Telemedizinverschreibung und Onlineversand von Medizinalcannabis?

Zahlreiche (wesentlich) risikoreichere Arzneimittel (Opioide, Benzodiazepine, sedierende Antidepressiva) dürfen bereits per Videosprechstunde verordnet werden. Weiterhin ist es problemlos möglich im Internet Alkohol zu bestellen. Jede der hier genannten Substanzen ist potentiell tödlich und hat ein höheres Abhängigkeitspotential. Dennoch wird derzeit eine populistische Debatte über angebliche Gefahren eröffnet, die von der Cannabis-Verschreibung per Telemedizin ausgehen sollen.

Als Cannabis-Patient, der auf die Versorgung durch Online-Apotheken angewiesen ist, fordere ich Sie dazu auf, keine Änderungen an der aktuellen gesetzlichen Regelung vorzunehmen. Eine Versorgung über Vor-Ort-Apotheken ist außerhalb von Ballungsgebieten nahezu unmöglich. Ebenso gestaltet sich die Suche nach Ärzten, insbesondere in medizinisch unterversorgten Regionen, als äußerst schwierig, die sich mit Cannabis-Therapien auskennen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Referentenentwurf zum MedCanG. Da ich auf dieser Plattform bereits ausführlich zum aktuellen Stand der Gesetzgebung zum Medizinalcannabis Stellung genommen habe, möchte ich gerne auf diese Antwort verweisen (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/einschraenkung-von-cannabisverschreibung-ueber-telemedizin-wie-steht-die-spd-fraktion-zu-dem-vorhaben-von)

Mit freundlichen Grüßen 

Matthias Mieves

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