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Matthias Mieves
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Frage von Lucas L. •

Einschränkung von Cannabisverschreibung über Telemedizin - wie steht die SPD-Fraktion zu dem Vorhaben von Frau Warken, Cannabisverschreibung über Telemedizin einzuschränken?

Sehr geehrter Herr Mieves,

wie steht die SPD-Fraktion zu dem Vorhaben von Frau Warken, Cannabisverschreibung über Telemedizin einzuschränken? Meines Erachtens würde die Einschränkung dazu führen, dass Patienten wieder auf den Schwarzmarkt zurückgreifen müssten, da legale Zugangswege kaum vorhanden sind. Weiterhin gibt es Patienten, die aufgrund von körperlichen Erkrankungen auf den Versand von Cannabis angewiesen sind.

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Sehr geehrter Herr L.,

herzlichen Dank für Ihre Frage aktuellen Referentenentwurf zum Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG). Hierzu nehme ich gerne Stellung. Erlauben Sie mir vorab einen Blick auf die letzte Wahlperiode:

In der Ampelregierung haben wir mit dem Cannabisgesetz einen Paradigmenwechsel in der Sucht- und Drogenpolitik eingeleitet und damit nach dem Scheitern der Verbotspolitik ausdrücklich gesellschaftlichen Realitäten anerkannt. Aufgrund einer veränderten Risikobewertung wurde im Rahmen der Reform medizinisches Cannabis aus dem BtMG (Betäubungsmittelgesetz) herausgenommen und auf diese Weise der Patientenzugang nachhaltig vereinfacht. Gleichzeitig haben wir den Wirtschaftsstandort für die Hersteller von medizinischem Cannabis gestärkt indem wir für die Produktion in Deutschland von einem Vergabeverfahre auf Erlaubnisverfahren umgestellt haben. Dies gibt allen Akteuren wichtige Planungssicherheit.

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis im Herbst 2025 ergebnisoffen zu evaluieren. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf zum MedCanG soll auf einen Anstieg der Importe von medizinischem Cannabis reagieren, der laut dem Bundesgesundheitsministerium vor allem auf die verstärkte Nutzung von Privatverschreibungen für Selbstzahler über Onlineplattformen ohne jeglichen Arzt-Patienten-Kontakt zurückzuführen sei. Ziel des Entwurfs ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten weiterhin sicherzustellen und gleichzeitig gegen potenziellen Missbrauch vorzugehen.

Für mich ist es von zentraler Bedeutung, dass eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung für alle Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, gewährleistet bleibt. Dabei sind gerade Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen im besonderen Maße auf einen verantwortungsvollen Einsatz digitaler Versorgungsformen angewiesen. Gleichzeitig ist für uns auch klar, dass die Online-Verschreibung von Arzneimitteln, die Suchterkrankungen auslösen können, für unbekannte Patientinnen und Patienten ohne jeglichen Arztkontakt grundsätzlich ausgeschlossen sein sollte. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der CDU/CSU, werden wir im weiteren Verfahren an einer ausgewogenen Regelung arbeiten, die beiden Anliegen gerecht wird.

Wichtig ist, dass es sich derzeit um einen ersten Referentenentwurf des BMG handelt, der den Ressorts, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Bis ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, wird noch einige Zeit vergehen und es voraussichtlich auch noch Änderungen am Entwurf geben. Im Rahmen der ergebnisoffenen Evaluation im Herbst 2025 ist die Entkriminalisierung von Cannabis letztlich in der Gesamtschau zu beurteilen. 

Für die weiteren Beratungen sind die Erfahrungen von Patientinnen, Patienten, Angehörigen und weiteren Betroffenen von großer Bedeutung. Sie helfen uns, die Auswirkungen der geplanten Regelungen besser zu verstehen und in die Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen einzubringen. Ihre Rückmeldungen fließen als Beitrag in den weiteren Prozess ein.

Vielen Dank nochmals für Ihr Frage und Ihr damit verbundenes Engagement für die Interessen von Patientinnen und Patienten.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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