
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Bundestagswahlrecht weiterzuentwickeln. Geplant ist eine Wahlrechtskommission, die die Reform von 2023 evaluiert und noch 2025 Vorschläge vorlegen soll, unter anderem dazu, wie jeder Bewerberin mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und die Größe des Parlaments im Rahmen bleibt.