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Matthias Miersch
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Frage von Sascha K. •

Schließen Sie finanzielle Haftungsrisiken für Deutschland durch russische Klagen gegen Euroclear aus?

Herr Miersch,

die EU nutzt Zinsen eingefrorener russischer Vermögenswerte bei Euroclear zur Finanzierung von Ukraine-Hilfen. Sollte dieses Konstrukt vor internationalen Gerichten scheitern (vgl. Klagerisiko u.a. themoscowtimes.com), könnte eine EU-Haftungsgarantie greifen. Dann stünde insbesondere Deutschland als größter Nettozahler in der Verantwortung.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihre Einschätzung:

1. Wie bewertet die SPD das finanzielle Risiko für den deutschen Steuerzahler durch dieses Vorgehen?

2. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung, um einen möglichen Vertrauensverlust internationaler Investoren – insbesondere im Globalen Süden und in Asien – in die Stabilität des Eigentumsrechts am Finanzplatz Europa zu verhindern?

Bitte verzichten Sie auf allgemeine Ausführungen zur völkerrechtlichen Einordnung.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich nachfolgend gern eingehe.

Ihre Sorge vor möglichen finanziellen Haftungsrisiken kann ich verstehen. Nach derzeitigem Stand bewertet die Bundesregierung das Risiko für den deutschen Steuerzahler jedoch als gering.  Zur Einordnung:

Der Mechanismus zur Abschöpfung von sog. „windfall profits“ bei den Zentralverwahrern wurde im Mai 2024 in Kraft gesetzt. Seit dem Juli 2024 werden die Zinserträge der Zentralverwahrer halbjährlich an die EU abgeführt und für die  Militärunterstützung sowie für den Aufbau bzw. den Wiederaufbau der UKR Verteidigungsindustrie eingesetzt. Klagen gegen den Mechanismus sind nicht bekannt.

Bei den „windfall profits" handelt es sich um außergewöhnliche und unerwartete Erträge, die den Zentralverwahrern zustehen. Sie stellen keine sog. Früchte des Bestands dar. Denn sie stehen nach Maßgabe der Vertragsbeziehungen und des für sie geltenden nationalen Rechts nicht der RUS Zentralbank, sondern ausschließlich den Zentralverwahrern in der EU zu. Es handelt sich bei diesen Erträgen daher nicht um RUS-Eigentum oder um Einkünfte, deren Auszahlung die RUS Zentralbank beanspruchen könnte.

Die EU hat beschlossen, einen großen Teil dieser Erträge der Zentralverwahrer zugunsten der UKR Unterstützung abzuschöpfen. Dies berührt zwar die EU-rechtlich geschützten Rechtspositionen der europäischen Verwalter, nicht hingegen etwaige Rechtspositionen der RUS Zentralbank, so dass – anders als von RUS behauptet – Völkerrecht nicht verletzt wird und kein „Diebstahl" RUS Gelder erfolgt.

Von einem möglichen Vertrauensverlust internationaler Investoren ist insoweit auch nur schwerlich auszugehen. 


Sehr geehrter Herr K., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

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