Da insofern fraglich ist, ob und inwieweit Formen des Journalismus innerhalb des Wertekanons der gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Abgabenordnung eingeordnet werden können, halten wir Änderungen an den bestehenden Regelungen für nicht geboten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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