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Matthias Hauer
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Frage von Marc Z. •

Übernehmen Sie politische, moralische und finanzielle Verantwortung, wenn durch den Wegfall der Blütenerstattung Therapien abbrechen und Patient:innen schwere gesundheitliche Folgen erleiden?

Herr Hauer, Sie haben dem BStabG am 10. Juli zugestimmt. Besonders schwer nachvollziehbar ist die fehlende Übergangsregelung für schwer kranke Cannabispatient:innen. Der Ausschluss homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen als zusätzliche Satzungsleistungen tritt dagegen erst am 1. Januar 2027 in Kraft. Für Cannabisblüten wurde die bisherige Erstattungsgrundlage mit Inkrafttreten gestrichen – ohne ausdrücklichen Bestandsschutz und ohne geregelten Übergang für laufende, teils seit Jahren genehmigte Therapien. Das Gesetz wurde in sehr kurzer Taktung beraten, am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat passiert und am 29. Juli verkündet. Zu diesem Zeitpunkt war der Bundestag bereits in der parlamentarischen Sommerpause. Zurück blieben Kassen, Apotheken, Ärzt:innen und vor allem Patient:innen mit offenen Fragen, Angst und Unsicherheit bis hin zu drohenden medizinischen Krisen. Der BDCan hatte in Stellungnahmen vor diesen Folgen gewarnt. Ein Übergang fehlte völlig.

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