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Matthias Hauer
CDU
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Frage von Christian v. •

Gedenken sie dem Antrag auf AFDverbot zu zu stimmen?

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Sehr geehrter Herr von M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD. 

Die Politik der AfD ist in weiten Teilen rassistisch, antisemitisch, ausländerfeindlich und undemokratisch. Nicht ohne Grund ist die Partei bereits in mehreren Ländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Schon seit Gründung der AfD bekämpfe ich diese Partei mit allen politischen Mitteln. Die AfD kann niemals eine Alternative für Deutschland sein und diese Partei hat kein Interesse an einem demokratischen und prosperierenden Land.

Ein Parteiverbotsverfahren ergibt allerdings nur dann Sinn, wenn es mit großer Wahrscheinlichkeit auch zum Erfolg – also zum Verbot der Partei durch das Bundesverfassungsgericht – führt. Das Bundesverfassungsgericht setzt hohe Anforderungen an ein solches Verbot. Eine seriöse und abschließende Beurteilung der von der AfD ausgehenden Gefahr können zu diesem Zeitpunkt nur die Sicherheitsbehörden abgeben, da nur dort die hierfür erforderlichen Informationen vorliegen. Insofern ist die Frage eines möglichen Parteiverbotsverfahrens aus meiner Sicht zunächst von der Bundesregierung zu beantworten. 

Darüber hinaus müssen die politischen Folgen eines langwierigen Verbotsverfahrens berücksichtigt werden. Schon die Einleitung des Verfahrens würde die AfD nutzen, um sich als Märtyrerin darzustellen und ein gerichtliches Obsiegen der Partei könnte sie als Gütesiegel für ihre Verfassungskonformität darstellen.

Die derzeit hohen Zustimmungswerte für die AfD lassen sich auch nicht verbieten. Unsere Anstrengungen als Politik sollten sich darauf konzentrieren, die drängenden politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen und somit den Zusammenhalt in unserem Land zu stärken. Altbundespräsident Gauck bringt es auf den Punkt: Ein Verbotsverfahren würde „noch mehr Wut und noch mehr Radikalität erzeugen – und das wäre politisch schädlich.“

Aus diesem Grund halte ich ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Hauer MdB

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