(...) Ob Einnahmen aus Schiffsbeteiligungen zu den gewerblichen Einkünften oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen, hängt von der Art der Beteiligungsverwaltung ab. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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