(...) Ihr Sinn und Zweck ist es, Menschen in Not ein menschenwürdiges Leben weiter zu ermöglichen. Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist somit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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