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Mathias Stein
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Frage von Peter T. •

Da Sie für die Verlängerung des Bundeswehr-Mandats im Irak gestimmt haben, können Sie mir sagen, ob auch das irakische Parlament dafür gestimmt hat?

Falls das nicht der Fall ist: Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage basiert dieses "Mandat"?

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der deutsche Einsatz im Irak erfolgt auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung. Der irakische Außenminister Kadhimi hat dies zuletzt im Dezember gegenüber der deutschen Verteidigungsministerin bekräftigt und sich auch bei seinem Gespräch mit Bundeskanzler Scholz am vergangenen Donnerstag ausdrücklich für das Engagement Deutschlands gegen den IS bedankt.

Die Bekämpfung des IS beruht zusätzlich auf dem Recht der kollektiven Selbstverteidigung des Iraks. Die Grundlage sind der Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen sowie die Resolutionen des Sicherheitsrates der UN. Diese halten unter anderem fest, dass vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden ausgeht. Der Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten erfolgt nach den Regeln eines Systems gegenseitiger Sicherheit, Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Stein

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