Wie kommen Sie zur Einschätzung, dass bei einer Randbebauung des Tempelhofer Feldes 1. bezahlbarer Wohnraum entstehen wird und 2. der Charakter des Feldes erhalten bleiben kann?

Seit dem Volksentscheid zum Tempelhofer Feld vor mehr als zehn Jahren hat sich die Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt massiv zugespitzt. Es gibt einen großen Bedarf nach bezahlbaren Wohnungen – im Bestand und auch im Neubau. Neben der zügigen Umsetzung bereits geplanter Bauvorhaben unterstütze ich daher auch eine künftige Entwicklung des Randbereichs des Tempelhofer Felds, inklusive einer maßvollen Wohnbebauung. Von den Entwürfen der Ideenwerkstatt sprechen mich dabei zwei Konzepte an: Das von De Zwarte Hond und Grieger Harzer Dvorak Landschaftsarchitekten und das von Franz Reschke Landschaftsarchitektur. Das Erste enthält eine maßvolle Wohnbebauung im Bereich des Tempelhofer Damms und sonst viele offene Grün-, Freizeit- und Erholungsflächen. Die Perspektiven auf dem Feld blieben erhalten. Das Zweite wäre durch die darin enthaltene große Zahl an neuen Bäume in der Form von Hainen eine wesentliche Bereicherung für das Feld. Zu berücksichtigen ist dabei natürlich u.a. die Kaltluftfunktion für die umliegenden Gebiete. Ein neue S-Bahn-Station im Süden des Feldes finde ich sowieso gut. Letztlich wünsche ich mir eine Mischung verschiedener Ideen.Bei der Entwicklung des Randbereichs sind mir drei Punkte ganz besonders wichtig:
- Das ganze Feld ist im Landesbesitz und alle Flächen bleiben Landesbesitz.
- Landeseigene Flächen dürfen nur von landeseigenen Wohnungsunternehmen bebaut werden. Schon jetzt müssen die Landeseigenen mindestens 50% der Neubaufläche als geförderten Wohnraum ab 7 Euro/qm (nettokalt) anbieten. Ich setze mich dafür ein, dass es mehr als die Hälfte sein werden.
- Es ist verabredet, dass über die Frage der Weiterentwicklung des Randbereichs des Tempelhofer Feldes die Berliner*innen entscheiden. Die allermeisten der in den sechs Entwürfen des Ideenwettbewerbs vorgeschlagenen Entwicklungen, nicht nur ein Wohnungsbauvorhaben, erfordern eine Änderung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes.