Wie gedenken Sie, im Rahmen der Notfallreform die klinische Ausbildung von Notfallsanitätern zu überarbeiten und die Qualität zu sichern?
Die klinische Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern ist vielfach mangelhaft. Es erfolgt eine Zuordnung zur Pflege, nicht zum ärztlichen Dienst, während NotSan in der klini-schen Ausbildung insbesondere die praktische Umsetzung heilkundlicher Fähigkeiten erlernen sollen, nachdem diese zuvor in den schulischen Ausbildungsabschnitten theoretisch gelehrt wur-den. Dies führt zu drastischen Unterschieden in der Qualität der klinischen Ausbildung und daraus resultierend gravierenden Versorgungsdefiziten, aus welchen bei faktischem Nicht-beherrschen einer zu erlernenden heilkundlichen Maßnahme ein Patientenschaden resultieren kann. Zum aktu-ellen Zeitpunkt besteht für die Kliniken jedoch kein Anreiz, eine adäquate Ausbildung sicherzu-stellen; hierzu bedürfte es einer Verpflichtung der Kliniken, die Ausbildung wie vorgesehen si-cherzustellen und eines Ordnungswidrigkeitstatbestands bei Nichterfüllung. Wie gedenken Sie, die Qualität der klinischen Ausbildung sicherzustellen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
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Mit freundlichen Grüßen
Martin Sichert, MdB
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