(...) Für die Renaturierung der Tagebaue sind die Bergbauunternehmen zuständig, sie haben die bergrechtlichen Verpflichtungen z.B. zur Wiedernutzbarmachung zu erfüllen. Das geschieht zum Teil aus den Erträgen des laufenden Geschäftsbetriebes, oder nach der Einstellung der Förderung aus anschließenden Geschäftsmodellen bzw. (...)
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